Künstliche Intelligenz
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI-Sonderbestimmungen)
1. Grundsatz und Geltungsbereich
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die vorliegende Richtlinie zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (die «KI-Sonderbestimmungen»). Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser KI-Sonderbestimmungen, weitere Lizenz-Sonderbestimmungen und/oder Bestimmungen der AGB in Bezug auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz, so haben die Regelungen der KI-Sonderbestimmungen Vorrang. Diese Richtlinie gilt für jegliche Nutzung der durch den Lizenzgeber bereitgestellten digitalen und analogen Lehrmittel, Bücher, Software, Plattformen und aller weiteren Verlagsprodukte (nachfolgend zusammenfassend die «Produkte» genannt) sowie für alle darin enthaltenen, daraus generierten oder abgerufenen Inhalte, unabhängig davon, ob die Nutzung in physischer Form oder auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») erfolgt.
2. Zielsetzung und wohlwollender Einsatz von Technologie
Der Lizenzgeber befürwortet grundsätzlich den sicheren, verantwortungsvollen und zukunftsgerichteten Einsatz moderner Technologien, um Lehrende und Lernende im Unterrichtsalltag effizient zu unterstützen. Um jedoch die hohe didaktische Qualität der Produkte, die Urheberrechte des Lizenzgebers sowie die Sicherheit und absolute Vertraulichkeit von allfälligen Unterrichts- und Personendaten lückenlos zu gewährleisten, gelten für die Nutzung der Produkte in Verbindung mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI-Systeme) die folgenden verbindlichen Bestimmungen.
3. Erlaubte KI-Nutzung durch verlagseigene Funktionen
Dem Lizenznehmer ist die Nutzung von KI-gestützten Funktionen ausdrücklich nur gestattet, sofern diese direkt durch den Lizenzgeber als integraler Bestandteil der Produkte angeboten und bereitgestellt werden. Diese Funktionen sind technisch so konzipiert, dass sie grundsätzlich urheberrechts- und datenschutzkonform im Schulalltag genutzt werden können. Für die Bearbeitung von Daten durch diese internen Funktionen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers sowie allfällige Auftragsbearbeitungsverträge.
4.Verlagseigene KI-Tools
4.1 Anwendbare Bestimmungen
Der Verlag stellt im Rahmen von Produkten verschiedene KI-unterstützte Funktionen bereit (KI-Tools). Für die Nutzung eines KI-Tools gelten die jeweils einschlägigen AGB sowie allfällige Lizenz-Sonderbestimmungen.
4.2 Bestimmungsgemässer Verwendungszweck
Der Verwendungszweck eines KI-Tools wird stets vom Lizenzgeber verbindlich festgelegt.
Der bestimmungsgemässe Verwendungszweck eines KI-Tools ergibt sich im Grundsatz aus den vom Lizenzgeber bereitgestellten Beschreibungen des Produkts, dessen Bestandteil das KI-Tool ist.
Stellt der Lizenzgeber innerhalb des Produkts, dessen Bestandteil das KI-Tool ist, ausdrückliche Hinweise zur Nutzung des KI-Tools bereit, sind insbesondere diese massgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Hinweise als «Anleitung» bezeichnet sind oder ausdrücklich vom «bestimmungsgemässen Verwendungszweck» sprechen.
5. Risiken generativer KI und Verantwortung des Nutzers
5.1 Allgemeines
Unbeschadet der für ein bestimmtes KI-Tool gegebenen spezifischen Hinweise/Anleitungen und etwaiger spezifischer Bestimmungen in allfälligen Lizenz-Sonderbestimmungen zu einem Produkt, sind bei der Nutzung von KI-Tools die folgenden allgemeinen Grundsätze zu beachten.
5.2 Risikobewusstsein
Die Kunden sollten sich stets der Unzulänglichkeiten und Risiken generativer KI bewusst sein. Dazu zählen insbesondere:
- Nach dem Stand der Technik kann nicht gewährleistet werden, dass KI-Output (KI-generierte Inhalte wie Text, Grafik, Audio, Video, auch der Dialog eines Chatbots) richtig, aktuell, vollständig und diskriminierungsfrei ist. Insbesondere können «Halluzinationen» vorkommen, d. h., eine dem Anschein nach plausible Aussage beruht nicht auf Fakten, sondern ist inhaltlich falsch.
- Die Nutzung von KI-Output hat ein erhebliches Missbrauchspotenzial, z. B. durch «Deepfakes» (ein mithilfe von KI generierter oder manipulierter Inhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäss erscheint).
- KI-Output kann Rechte Dritter verletzen,
- z. B. Rechte des geistigen Eigentums,
- wenn urheberrechtlich geschützte Werke (ganz oder teilweise) oder diesen ähnliche Inhalte in dem Output enthalten sind;
- wenn Logos oder andere markenrechtlich geschützte Kennzeichen enthalten sind;
- z. B. Persönlichkeitsrechte,
- wenn Informationen aus der Privat- oder Intimsphäre einer Person enthalten sind;
- wenn falsche oder ehrenrührige Tatsachen über eine Person behauptet werden;
- wenn personenbezogene Daten wie Namen oder Informationen über identifizierbare Personen (z. B. auch Bilder oder Videos) enthalten sind, ohne dass dafür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
5.3 Verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools
Die Kunden sind verpflichtet, das KI-Tool ausschliesslich für den bestimmungsgemässen Verwendungszweck zu nutzen.
Ermöglichen die Kunden zulässigerweise anderen Personen die Nutzung des KI-Tools, liegt es in ihrer Verantwortung, dass diese über eine angemessene KI-Kompetenz für das zur Verfügung gestellte KI-Tool verfügen. Insbesondere sind Lehrkräfte, die Schüler/-innen Zugang zu einem KI-Tool eröffnen, verpflichtet, diese zuvor ausreichend anzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass sie das KI-Tool bestimmungsgemäss nutzen.
Die Kunden sollen KI-Output nicht unkritisch und ungeprüft weiterverwenden. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, KI-Output sorgfältig zu überprüfen, bevor sie diesen z. B. weitergeben, veröffentlichen oder auf der Grundlage von KI-Output Entscheidungen treffen.
Die Kunden sind verantwortlich für ihre eigenen und alle von ihnen veranlassten Nutzungen ausserhalb des bestimmungsgemässen Verwendungszwecks sowie für jedwede Rechtsverletzungen durch die Nutzung des KI-Outputs.
5.4 Gewährleistung und Haftung
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Risiken und des Missbrauchspotenzials von generativer KI kann der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass der vom KI-Tool generierte KI-Output korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder seine Verwendung rechtlich unbedenklich ist.
Für die Haftung gelten im Übrigen die AGB oder weitere Lizenz-Sonderbestimmungen.
6. KI-Systeme Dritter
6.1 Verbot der Nutzung externer KI-Systeme
Es ist dem Lizenznehmer strikt untersagt, die Produkte, deren Quellcode (sofern zutreffend) oder die durch die Produkte bereitgestellten und generierten Inhalte (namentlich Texte, Strukturen, Bilder oder fertige Arbeitsblätter, unabhängig davon, ob aus digitalen Medien oder gedruckten Büchern) in externe KI-Systeme, Chatbots (wie beispielsweise ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot etc.) oder sonstige maschinelle Lernsysteme von Drittanbietern einzugeben. Dies umfasst jegliches Kopieren, Einscannen, Fotografieren, Hochladen oder anderweitige Übertragen von Inhalten und Daten aus den Produkten in solche externen Werkzeuge, unabhängig davon, ob dies zur Übersetzung, Zusammenfassung, Umformulierung, Formatierung oder zur Inspiration geschieht. Insbesondere ist eine solche Eingabe nicht erlaubt, wenn die KI-Systeme die Eingabe zu Trainingszwecken verwenden.
6.2 Verbot von KI-gestützten Browser-Erweiterungen (Extensions)
Das unter Ziffer 4 genannte Verbot gilt ausdrücklich auch für die automatisierte Erfassung, Analyse oder Bearbeitung von Inhalten der digitalen Produkte durch lokal auf dem Endgerät oder im Webbrowser des Lizenznehmers installierte KI-Erweiterungen (sog. Browser-Extensions, Add-ons oder Plug-ins). Der Lizenznehmer ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass derartige Erweiterungen während der Nutzung der Produkte im jeweiligen Browserfenster oder in der entsprechenden Anwendung deaktiviert sind, um einen unautorisierten Datenabfluss an externe Dritte zu verhindern.
Von diesem Verbot ausgenommen sind reine Assistenzsysteme zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, wie z. B. lokale Screenreader für sehbehinderte Personen, unter der zwingenden Voraussetzung, dass diese die erfassten Daten nicht zur Weiterentwicklung von KI-Modellen an Drittanbieter übermitteln.
6.3 Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining (Trainingsverbot)
Ein automatisiertes Auslesen (sog. Scraping oder Crawling) sowie jegliche Nutzung der Produkte und deren Inhalte zum Trainieren, Entwickeln oder Feintuning von KI-Modellen oder anderen maschinellen Lernsystemen durch den Lizenznehmer oder durch unautorisierte Dritte ist strikt untersagt. Dies gilt gleichermassen für originär digitale wie für digitalisierte physische Inhalte. Es ist dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die Produkte des Lizenzgebers, der zugehörigen Webseiten und sämtlicher Inhalte für Text- und Data-Mining im Sinne von Art. 24d des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) sowie ausdrücklich nach Art. 4 Abs. 3 der europäischen Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) zu nutzen (Opt-out).
7. Datenschutz und Eigenverantwortung des Lizenznehmers
Die unautorisierte Eingabe von Inhalten aus dem Unterricht oder den Produkten in ungeprüfte externe KI-Systeme, insbesondere wenn diese Inhalte oder Produkte potenziell Personendaten von Schülerinnen und Schülern enthalten, stellt ein erhebliches datenschutzrechtliches Risiko (nach Schweizer DSG und europäischer DSGVO) dar. Entsprechende Handlungen liegen ausschliesslich in der Verfügungsmacht und der Verantwortlichkeit des Lizenznehmers.
8. Rechtsfolgen bei Verstössen
Das Nutzungs- bzw. Lizenzrecht für die Produkte erlischt in jedem Fall automatisch, mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser KI-Sonderbestimmungen verletzt. Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden (namentlich aus Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen), die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser KI-Sonderbestimmungen entstehen.
9. Änderungen der Richtlinie
Der Lizenzgeber behält sich vor, die KI-Sonderbestimmungen im Falle von technologischen Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder Anpassungen des Angebotes des Lizenzgebers jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Version wird auf https://www.klett.ch/meinklett/support/lizenz-sonderbestimmungen publiziert.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieses Vertragsverhältnis untersteht vollumfänglich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner Bestimmungen betreffend Kollisionsrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Richtlinie ergebenden Streitigkeiten ist Zug.