Künstliche Intelligenz
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI-Sonderbestimmungen)
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die vorliegende Richtlinie zur Nutzung von künstlicher Intelligenz (die «KI-Sonderbestimmungen»). Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser KI-Sonderbestimmungen, weitere Lizenz-Sonderbestimmungen und/oder Bestimmungen der AGB in Bezug auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz, so haben die Regelungen der KI-Sonderbestimmungen Vorrang. Diese Richtlinie gilt für jegliche Nutzung der durch den Lizenzgeber bereitgestellten digitalen und analogen Lehrmittel, Bücher, Software, Plattformen und aller weiteren Verlagsprodukte (nachfolgend zusammenfassend die «Produkte» genannt) sowie für alle darin enthaltenen, daraus generierten oder abgerufenen Inhalte, unabhängig davon, ob die Nutzung in physischer Form oder auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») erfolgt.
Der Lizenzgeber befürwortet grundsätzlich den sicheren, verantwortungsvollen und zukunftsgerichteten Einsatz moderner Technologien, um Lehrende und Lernende im Unterrichtsalltag effizient zu unterstützen. Um jedoch die hohe didaktische Qualität der Produkte, die Urheberrechte des Lizenzgebers sowie die Sicherheit und absolute Vertraulichkeit von allfälligen Unterrichts- und Personendaten lückenlos zu gewährleisten, gelten für die Nutzung der Produkte in Verbindung mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI-Systeme) die folgenden verbindlichen Bestimmungen.
Dem Lizenznehmer ist die Nutzung von KI-gestützten Funktionen ausdrücklich nur gestattet, sofern diese direkt durch den Lizenzgeber als integraler Bestandteil der Produkte angeboten und bereitgestellt werden. Diese Funktionen sind technisch so konzipiert, dass sie grundsätzlich urheberrechts- und datenschutzkonform im Schulalltag genutzt werden können. Für die Bearbeitung von Daten durch diese internen Funktionen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers sowie allfällige Auftragsbearbeitungsverträge
4.1 Anwendbare Bestimmungen
Der Verlag stellt im Rahmen von Produkten verschiedene KI-unterstützte Funktionen bereit (KI-Tools). Für die Nutzung eines KI-Tools gelten die jeweils einschlägigen AGB sowie allfällige Lizenz-Sonderbestimmungen.
4.2 Bestimmungsgemässer Verwendungszweck
Der Verwendungszweck eines KI-Tools wird stets vom Lizenzgeber verbindlich festgelegt.
Der bestimmungsgemässe Verwendungszweck eines KI-Tools ergibt sich im Grundsatz aus den vom Lizenzgeber bereitgestellten Beschreibungen des Produkts, dessen Bestandteil das KI-Tool ist.
Stellt der Lizenzgeber innerhalb des Produkts, dessen Bestandteil das KI-Tool ist, ausdrückliche Hinweise zur Nutzung des KI-Tools bereit, sind insbesondere diese massgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob solche Hinweise als «Anleitung» bezeichnet sind oder ausdrücklich vom «bestimmungsgemässen Verwendungszweck» sprechen.
5.1 Allgemeines
Unbeschadet der für ein bestimmtes KI-Tool gegebenen spezifischen Hinweise/Anleitungen und etwaiger spezifischer Bestimmungen in allfälligen Lizenz-Sonderbestimmungen zu einem Produkt, sind bei der Nutzung von KI-Tools die folgenden allgemeinen Grundsätze zu beachten.
5.2 Risikobewusstsein
Die Kunden sollten sich stets der Unzulänglichkeiten und Risiken generativer KI bewusst sein. Dazu zählen insbesondere:
5.3 Verantwortungsvoller Umgang mit KI-Tools
Die Kunden sind verpflichtet, das KI-Tool ausschliesslich für den bestimmungsgemässen Verwendungszweck zu nutzen.
Ermöglichen die Kunden zulässigerweise anderen Personen die Nutzung des KI-Tools, liegt es in ihrer Verantwortung, dass diese über eine angemessene KI-Kompetenz für das zur Verfügung gestellte KI-Tool verfügen. Insbesondere sind Lehrkräfte, die Schüler/-innen Zugang zu einem KI-Tool eröffnen, verpflichtet, diese zuvor ausreichend anzuleiten und dafür Sorge zu tragen, dass sie das KI-Tool bestimmungsgemäss nutzen.
Die Kunden sollen KI-Output nicht unkritisch und ungeprüft weiterverwenden. Es liegt in der Verantwortung der Kunden, KI-Output sorgfältig zu überprüfen, bevor sie diesen z. B. weitergeben, veröffentlichen oder auf der Grundlage von KI-Output Entscheidungen treffen.
Die Kunden sind verantwortlich für ihre eigenen und alle von ihnen veranlassten Nutzungen ausserhalb des bestimmungsgemässen Verwendungszwecks sowie für jedwede Rechtsverletzungen durch die Nutzung des KI-Outputs.
5.4 Gewährleistung und Haftung
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Risiken und des Missbrauchspotenzials von generativer KI kann der Lizenzgeber keine Gewährleistung dafür übernehmen, dass der vom KI-Tool generierte KI-Output korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist oder seine Verwendung rechtlich unbedenklich ist.
Für die Haftung gelten im Übrigen die AGB oder weitere Lizenz-Sonderbestimmungen.
6.1 Verbot der Nutzung externer KI-Systeme
Es ist dem Lizenznehmer strikt untersagt, die Produkte, deren Quellcode (sofern zutreffend) oder die durch die Produkte bereitgestellten und generierten Inhalte (namentlich Texte, Strukturen, Bilder oder fertige Arbeitsblätter, unabhängig davon, ob aus digitalen Medien oder gedruckten Büchern) in externe KI-Systeme, Chatbots (wie beispielsweise ChatGPT, Claude, Gemini, Copilot etc.) oder sonstige maschinelle Lernsysteme von Drittanbietern einzugeben. Dies umfasst jegliches Kopieren, Einscannen, Fotografieren, Hochladen oder anderweitige Übertragen von Inhalten und Daten aus den Produkten in solche externen Werkzeuge, unabhängig davon, ob dies zur Übersetzung, Zusammenfassung, Umformulierung, Formatierung oder zur Inspiration geschieht. Insbesondere ist eine solche Eingabe nicht erlaubt, wenn die KI-Systeme die Eingabe zu Trainingszwecken verwenden.
6.2 Verbot von KI-gestützten Browser-Erweiterungen (Extensions)
Das unter Ziffer 4 genannte Verbot gilt ausdrücklich auch für die automatisierte Erfassung, Analyse oder Bearbeitung von Inhalten der digitalen Produkte durch lokal auf dem Endgerät oder im Webbrowser des Lizenznehmers installierte KI-Erweiterungen (sog. Browser-Extensions, Add-ons oder Plug-ins). Der Lizenznehmer ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass derartige Erweiterungen während der Nutzung der Produkte im jeweiligen Browserfenster oder in der entsprechenden Anwendung deaktiviert sind, um einen unautorisierten Datenabfluss an externe Dritte zu verhindern.
Von diesem Verbot ausgenommen sind reine Assistenzsysteme zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, wie z. B. lokale Screenreader für sehbehinderte Personen, unter der zwingenden Voraussetzung, dass diese die erfassten Daten nicht zur Weiterentwicklung von KI-Modellen an Drittanbieter übermitteln.
6.3 Vorbehalt gegen Text- und Data-Mining (Trainingsverbot)
Ein automatisiertes Auslesen (sog. Scraping oder Crawling) sowie jegliche Nutzung der Produkte und deren Inhalte zum Trainieren, Entwickeln oder Feintuning von KI-Modellen oder anderen maschinellen Lernsystemen durch den Lizenznehmer oder durch unautorisierte Dritte ist strikt untersagt. Dies gilt gleichermassen für originär digitale wie für digitalisierte physische Inhalte. Es ist dem Lizenznehmer nicht erlaubt, die Produkte des Lizenzgebers, der zugehörigen Webseiten und sämtlicher Inhalte für Text- und Data-Mining im Sinne von Art. 24d des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) sowie ausdrücklich nach Art. 4 Abs. 3 der europäischen Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie) zu nutzen (Opt-out).
Die unautorisierte Eingabe von Inhalten aus dem Unterricht oder den Produkten in ungeprüfte externe KI-Systeme, insbesondere wenn diese Inhalte oder Produkte potenziell Personendaten von Schülerinnen und Schülern enthalten, stellt ein erhebliches datenschutzrechtliches Risiko (nach Schweizer DSG und europäischer DSGVO) dar. Entsprechende Handlungen liegen ausschliesslich in der Verfügungsmacht und der Verantwortlichkeit des Lizenznehmers.
Das Nutzungs- bzw. Lizenzrecht für die Produkte erlischt in jedem Fall automatisch, mit sofortiger Wirkung und ohne Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser KI-Sonderbestimmungen verletzt. Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden (namentlich aus Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen), die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser KI-Sonderbestimmungen entstehen.
Der Lizenzgeber behält sich vor, die KI-Sonderbestimmungen im Falle von technologischen Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder Anpassungen des Angebotes des Lizenzgebers jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Version wird auf https://www.klett.ch/meinklett/support/lizenz-sonderbestimmungen publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht vollumfänglich dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss seiner Bestimmungen betreffend Kollisionsrecht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Richtlinie ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Interaktive Übungen
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der online und über App zugänglichen interaktiven Übungen der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch den Lizenznehmer gelten für die interaktiven Übungen (die «Software») des Lizenzgebers, die auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt werden.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte die Software zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und der Aktivierung des zugesandten Lizenzcodes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diese Lizenz, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Software infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem auf dem Endgerät des Lizenznehmers) nicht mehr genutzt werden kann.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Ein Ausdrucken oder Kopieren von Texten ist nicht gestattet.
Die Nutzung der Software ist in zwei Versionen möglich:
Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Software auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, seinen Lizenzcode an einen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Lizenzcodes erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem Endgerät nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern.
Die Software kann online auf einem dedizierten Endgerät (Tablet oder Personal Computer) pro Nutzung genutzt werden. Sie kann ebenso über die App «klett.ch Lernen» off- und online genutzt werden. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen.
Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Software oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 11. September 2018
Digitale Ausgaben
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der Digitalen Ausgaben für Lehrpersonen, der Digitalen Ausgaben für Schülerinnen und Schüler, der Digitalen Ausgaben der Begleitbände sowie der Digital Books der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der jeweiligen Digitalen Ausgabe für Lehrpersonen, für Schülerinnen und Schüler, der Begleitbände sowie der Digital Books (die «Digitale Ausgabe») der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»). Die Digitale Ausgabe wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, die unter dieser Lizenz angebotene Digitale Ausgabe von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Nutzer-Schlüssel im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Nutzer-Schlüssels ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn das Portal des Lizenzgebers und dessen Speicher durch den Lizenzgeber gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Ein Ausdrucken oder Kopieren von Texten ist nicht gestattet.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz zur Digitalen Ausgabe im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Lizenz auf dem Portal des Lizenzgebers gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Erwerb einer Digitalen Ausgabe erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für die erworbene Digitale Ausgabe zusammen mit der Rechnung einen Nutzer-Schlüssel. Dieser berechtigt zum Freischalten der Digitalen Ausgabe auf dem Portal des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen erworbenen Nutzer-Schlüssel an einen anderen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Nutzer-Schlüssels erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Digitalen Ausgabe, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Für die angebotenen Digitalen Ausgaben steht eine Reader-Software zur Verfügung. Diese kann auf dem Portal des Lizenzgebers unter der Adresse https://www.meinklett.ch als Web-Applikation mit den jeweils aktuellsten Webbrowser-Versionen namentlich auf Computern mit aktuellen Windows- oder OS-X-Versionen kostenlos genutzt werden.
Bei der Verwendung der Digitalen Ausgabe des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.
Der Lizenznehmer darf die Digitale Ausgabe für eigene Zwecke auf dem Portal des Lizenzgebers nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern. Die Nutzung ist online auf einem dedizierten Endgerät (Tablet oder Personal Computer) möglich. Sie kann ebenso über die App «klett.ch Lernen» off- und online genutzt werden. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Digitalen Ausgabe ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Digitalen Ausgabe durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Nutzungslizenz ist zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer keinen weiteren Zugang zur Digitalen Ausgabe. Nach dem Erwerb einer weiteren Lizenz kann er sich jedoch mit seinem Nutzer-Account erneut registrieren und auf seine Anreicherungen erneut zugreifen.
Die Digitale Ausgabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Digitale Ausgabe gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Nutzer-Schlüssel gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte der Digitalen Ausgabe verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der Digitalen Ausgabe genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Digitalen Ausgabe ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel der Digitalen Ausgabe.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Digitale Ausgabe verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Digitalen Ausgabe werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Digitalen Ausgabe, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Digitalen Ausgabe führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Digitale Ausgabe zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Anreicherungen und Notizen, die der Lizenznehmer seiner Lizenz der Digitalen Ausgabe hinzugefügt hat, werden auf dem Server des Lizenzgebers gespeichert und können durch den Lizenznehmer abgerufen werden.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Archivierung und für die Verfügbarkeit dieser textlichen, bildlichen oder medialen Informationen. Es ist alleinige Sache des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Anreicherungen Drittrechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Digitalen Ausgabe oder der Online-Links in der Digitalen Ausgabe entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 2. März 2020
eBook
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der eBook-App sowie der eBooks der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Freischaltcodes (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der eBook-App sowie der eBooks, zusammen der «Software», der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»). Die Software wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Freischaltcodes ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Code im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Soweit die Applikationen einen Offline-Modus unterstützen, bleiben bereits heruntergeladene bzw. installierte Daten auf dem persönlichen Tablet oder Personal Computer des Lizenznehmers auch nach der Beendigung des Vertriebs der digital publizierten Titel verfügbar.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Codes ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn die Applikationen und deren Speicher durch den Lizenznehmer gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Ein Ausdrucken oder Kopieren von Texten ist nicht möglich und nicht gestattet.
Sofern der Lizenznehmer das eBook im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung des eBooks auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat. Die Nutzung der eBook-App auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen ist kostenlos.
Der Erwerb eines eBooks erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für das erworbene eBook zusammen mit der Rechnung einen Freischaltcode. Dieser berechtigt zum Download des erworbenen eBooks mittels der eBook-App oder zum Freischalten des eBooks im Webreader des Lizenzgebers. Für das Nutzen eines eBooks mit einer erworbenen Nutzungslizenz benötigt der Lizenznehmer einen Kunden-Account des Lizenzgebers, der unter der Adresse www.meinklett.ch kostenlos eröffnet werden kann.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen Freischaltcode an einen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Freischaltcodes erlischt das Recht des Lizenznehmers zum Download und zur Nutzung des eBooks, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Die eBook-App, die für die Nutzung des erworbenen eBooks notwendig ist, wird vom Lizenzgeber oder von einem von ihm beauftragten Dritten zum Download über Internet zur Installation auf dem Endgerät kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die angebotenen eBooks steht zudem eine Reader-Software zur Verfügung. Diese kann auf folgenden Plattformen kostenlos genutzt werden: als Web-Applikation unter der Adresse www.meinklett.ch mit den jeweils aktuellsten Webbrowser-Versionen (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Apple Safari oder Google Chrome) namentlich auf Computern mit aktuellen Windows- oder OS-X-Versionen.
Der Erwerb eines eBooks kann über die Stores von Apple und Google Play erfolgen (In-App-Erwerb).
Die eBook-App, die für die Nutzung des erworbenen eBooks notwendig ist, wird vom Lizenzgeber oder von einem von ihm beauftragten Dritten und über die Stores von Apple und Google Play zum Download über Internet zur Installation auf dem Endgerät kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem Endgerät nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern.
Bei der Web-Applikation ist das Lesen nur im Online-Modus möglich. Ein Titel kann für jede Plattform (Webbrowser, iOS- bzw. Android-App) nur je einmal auf zwei dedizierten Endgeräten (z. B. auf einem Tablet Computer und auf einem Personal Computer) geöffnet bzw. heruntergeladen werden. Zur Übertragung auf ein anderes Endgerät ist die Deaktivierung des ursprünglichen Endgeräts in den Optionen des Kunden-Accounts des Lizenzgebers erforderlich.
Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Das eBook ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, das eBook gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Freischaltcode gemäss den Ziffern 3 und 4 zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte am eBook verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel am eBook.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software downloadbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Bei einer Nutzung mittels eBook-App werden Anreicherungen und Notizen, die der Lizenznehmer dem eBook hinzufügt, lokal auf dem Endgerät des Lizenznehmers gespeichert. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass Anreicherungen und Notizen bei einem Wechsel des Endgeräts verloren gehen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Archivierung und für die Verfügbarkeit dieser textlichen, bildlichen oder medialen Informationen. Es ist alleinige Sache des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Anreicherungen und Notizen, Grafiken usw. Drittrechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.
Bei einer Nutzung mittels Webreader werden Anreicherungen und Notizen, die der Lizenznehmer dem eBook hinzufügt, auf dem Server gespeichert und können abgerufen werden.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Archivierung und für die Verfügbarkeit dieser textlichen, bildlichen oder medialen Informationen. Es ist alleinige Sache des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Anreicherungen und Notizen, Grafiken usw. Drittrechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software oder der Online-Links im eBook entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen.
Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 11. September 2018
Ausgaben Audio digital
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der Ausgaben Audio digital der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der Ausgabe Audio digital der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), nachfolgend «Software». Die Software wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Nutzer-Schlüssel im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Nutzer-Schlüssels ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn das Portal des Lizenzgebers und dessen Speicher durch den Lizenzgeber gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Das Kopieren von Dateien ist nicht gestattet.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz zur Software im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Lizenz auf dem Portal des Lizenzgebers gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Erwerb einer Software erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für die erworbene Software zusammen mit der Rechnung einen Nutzer-Schlüssel. Dieser berechtigt zum Freischalten der Software auf dem Portal «Lernen und Unterrichten» des Lizenzgebers.
Die Nutzung der Software ist in zwei Versionen möglich:
a) Der Lizenznehmer erhält, nachdem er auf dem Lernportal des Lizenzgebers den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software. Er nimmt zur Kenntnis, dass sein Zugang nach Verlust des Nutzer-Schlüssels nicht wiedererlangt werden kann. Ebenfalls nimmt er zur Kenntnis, dass eine Nutzung unter a) nur so lange möglich ist, als er sich nicht wie unter b) beschrieben registriert hat; danach ist die Nutzung nur mehr wie unter b) beschrieben möglich.
b) Der Lizenznehmer erhält, nachdem er sich auf dem Lernportal des Lizenzgebers mit Benutzernamen und E-Mail-Adresse registriert und den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen erworbenen Nutzer-Schlüssel an einen anderen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Nutzer-Schlüssels erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Für die angebotene Software steht eine Reader-Software zur Verfügung. Diese kann auf dem Portal des Lizenzgebers unter der Adresse https://www.meinklett.ch als Web-Applikation mit den jeweils aktuellsten Browser-Versionen namentlich auf Computern mit aktuellen Windows- oder OS-X-Versionen kostenlos genutzt werden.
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem es Lizenzgebers nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern. Die Nutzung ist entweder online oder über die App möglich und nur einmal zur gleichen Zeit. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Nutzungslizenz ist zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer keinen weiteren Zugang zur Software. Nach dem Erwerb einer weiteren Lizenz kann er sich jedoch mit seinem Nutzer-Account erneut registrieren.
Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Nutzer-Schlüssel gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte der Software verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel der Software.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers erhoben. Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Lizenznehmer per E-Mail (sofern dem Lizenzgeber die E-Mail-Adresse bekannt ist) sowie auf der Website des Lizenzgebers angekündigt. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen Widerspruch erhebt, werden diese Änderungen Vertragsbestandteil.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 2. März 2020
digiOne
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der digiOne-Ausgabe der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der jeweiligen digiOne-Ausgabe der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»). Die digiOne-Ausgabe wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, die unter dieser Lizenz angebotene digiOne-Ausgabe von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Nutzer-Schlüssel im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Nutzer-Schlüssels ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn das Portal des Lizenzgebers und dessen Speicher durch den Lizenzgeber gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Ein Ausdrucken oder Kopieren von Texten ist nicht gestattet.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz zur digiOne-Ausgabe im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Lizenz auf dem Portal des Lizenzgebers gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Erwerb einer digiOne-Ausgabe erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für die erworbene digiOne-Ausgabe zusammen mit der Rechnung einen Nutzer-Schlüssel. Dieser berechtigt zum Freischalten der digiOne-Ausgabe auf dem Portal des Lizenzgebers.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen erworbenen Nutzer-Schlüssel an einen anderen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Nutzer-Schlüssels erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der digiOne-Ausgabe, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Bei der Verwendung der digiOne-Ausgabe des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.
Der Lizenznehmer darf die digiOne-Ausgabe für eigene Zwecke auf dem Portal des Lizenzgebers nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten nutzen und speichern. Die Nutzung ist online auf einem dedizierten Endgerät (Personal Computer, Tablet oder Smartphone) möglich. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der digiOne-Ausgabe ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der digiOne-Ausgabe durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Nutzungslizenz ist zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer keinen weiteren Zugang zur digiOne-Ausgabe. Nach dem Erwerb einer weiteren Lizenz kann er diese jedoch in seinem Nutzer-Account erneut freischalten und damit reaktivieren. Er kann auf seine Anreicherungen erneut zugreifen, sofern die weitere Lizenz auf seinem Nutzer-Account innerhalb von drei Jahren freigeschaltet wird.
Die digiOne-Ausgabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die digiOne-Ausgabe gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Nutzer-Schlüssel gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte der digiOne-Ausgabe verbleiben beim Lizenzgeber.
Quellcode ist in keinem Fall Vertragsgegenstand, und der Lizenznehmer hat keinerlei diesbezügliche Rechte.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der digiOne-Ausgabe genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der digiOne-Ausgabe ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel der digiOne-Ausgabe.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die digiOne-Ausgabe verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der digiOne-Ausgabe werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der digiOne-Ausgabe, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der digiOne- Ausgabe führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die digiOne-Ausgabe zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Der Lizenznehmer kann in seiner digiOne-Ausgabe Notizen schreiben und über die Gruppenfunktion mit anderen Personen innerhalb der digiOne-Ausgabe kommunizieren. Notizen und Kommunikationsinhalte, die der Lizenznehmer in seiner Lizenz der digiOne-Ausgabe anbringt, werden auf dem Server des Lizenzgebers gespeichert und können durch den Lizenznehmer abgerufen werden. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Archivierung und für die Verfügbarkeit dieser Informationen.
Es ist alleinige Sache des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Anreicherungen Drittrechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.
Der Lizenznehmer kann in seiner Lizenz der digiOne-Ausgabe Online-Links (beispielsweise zu Webseiten und Dokumenten) zu seinen Anreicherungen setzen. Diese Links werden auf einem Server des Lizenzgebers gespeichert. Die Inhalte der Links selber werden aus rechtlichen Gründen ausschliesslich auf einem Server des Lizenznehmers oder eines Dritten gespeichert. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Verbreitung und die Archivierung dieser textlichen, bildlichen oder medialen Informationen. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der digiOne-Ausgabe oder der Online-Links in der digiOne-Ausgabe entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile oder die gesamte digiOne-Ausgabe umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 2. März 2020
Klett und Balmer digiOne® ist eine geschützte Marke.
VocaTrainer
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung des VocaTrainers der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch den Lizenznehmer gelten für den VocaTrainer (die «Software») des Lizenzgebers, der auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt wird.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte die Software zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und der Aktivierung des zugesandten Lizenzcodes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diese Lizenz, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Software infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem auf dem Endgerät des Lizenznehmers) nicht mehr genutzt werden kann.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Die Nutzung der Software geschieht wie folgt:
Der Lizenznehmer erhält, nachdem er sich auf dem Lernportal des Lizenzgebers registriert und den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software.
Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Software auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, seinen Lizenzcode an einen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Lizenzcodes erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem Endgerät nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern.
Die Software kann online auf einem dedizierten Endgerät (Tablet oder Personal Computer) pro Nutzung genutzt werden. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen. Sämtliche anderen Rechte der Software verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 22. Januar 2021
Arbeitsblattgenerator
Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung des Arbeitsblattgenerators der Klett und Balmer AG
Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.
Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.
Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch den Lizenznehmer gelten für den Arbeitsblattgenerator (die «Software») des Lizenzgebers, der auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt wird.
Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte die Software zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und der Aktivierung des zugesandten Lizenzcodes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diese Lizenz, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Software infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem auf dem Endgerät des Lizenznehmers) nicht mehr genutzt werden kann.
Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Gewähr geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.
Ein Ausdrucken oder Kopieren oder Abspeichern von Texten ist nicht gestattet. Ausschliesslich die durch die Software generierten Arbeitsblätter dürfen durch die Lehrperson in ihrer aktuellen Klasse unter der Voraussetzung einer gültigen Lizenz und nur zu Unterrichtszwecken in der dafür benötigten Anzahl kopiert, ausgedruckt und lokal (z. B. Personal Computer der Lehrperson) als PDF gespeichert werden; jegliche andere Verwendung, gleichgültig ob in Hardcopy oder elektronisch, wie beispielsweise zentrale Abspeicherung auf Servern der Schule, jegliche digitale Verbreitung wie z. B. Versand per Mail oder Upload auf Social Media oder Lernplattformen, Weitergabe an andere Lehrpersonen usw. ist untersagt.
Die Nutzung der Software geschieht wie folgt:
Der Lizenznehmer erhält, nachdem er sich auf dem Lernportal des Lizenzgebers registriert und den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software.
Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.
Sofern der Lizenznehmer die Lizenz im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Software auf einem Endgerät gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.
Der Lizenznehmer ist berechtigt, seinen Lizenzcode an einen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Lizenzcodes erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.
Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem Endgerät nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern.
Die Software darf online auf einem dedizierten Endgerät (Tablet oder Personal Computer) pro Nutzung genutzt werden. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Gebrauch durch den Lizenznehmer im Unterricht oder für die Unterrichtsvorbereitung ein (mit Ausnahme gemäss Abschnitt 3). Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht zur Nutzung nach vollständiger Bezahlung der Lizenz ein und behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.
Sämtliche anderen Rechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber.
Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.
Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.
Alle in der Software oder Begleitdokumentation genannten Kennzeichen (Marken, Logos usw.) sind rechtlich geschützt und dürfen als solche in keiner Weise verwendet werden. Die Nennung von Kennzeichen Dritter erfolgt in Anerkennung und unter Vorbehalt der Rechte Dritter.
Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.
Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.
Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.
Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.
Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.
Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen.
Insbesondere (aber ohne Einschränkung)
Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Software oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.
Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.
Baar, 22. Januar 2021