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Ausgaben Audio digital

Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der Ausgaben Audio digital der Klett und Balmer AG

1. Geltungsbereich

Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.

Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der Ausgabe Audio digital der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»), nachfolgend «Software». Die Software wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.

Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.

Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, alle unter dieser Lizenz angebotene Software von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Nutzer-Schlüssel im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.

Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Nutzer-Schlüssels ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn das Portal des Lizenzgebers und dessen Speicher durch den Lizenzgeber gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.

Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.

Das Kopieren von Dateien ist nicht gestattet.

2. Rechtseinräumung gegen Entgelt

Sofern der Lizenznehmer die Lizenz zur Software im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Lizenz auf dem Portal des Lizenzgebers gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.

3. Nutzung

Der Erwerb einer Software erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für die erworbene Software zusammen mit der Rechnung einen Nutzer-Schlüssel. Dieser berechtigt zum Freischalten der Software auf dem Portal «Lernen und Unterrichten» des Lizenzgebers.

Die Nutzung der Software ist in zwei Versionen möglich:

a) Der Lizenznehmer erhält, nachdem er auf dem Lernportal des Lizenzgebers den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software. Er nimmt zur Kenntnis, dass sein Zugang nach Verlust des Nutzer-Schlüssels nicht wiedererlangt werden kann. Ebenfalls nimmt er zur Kenntnis, dass eine Nutzung unter a) nur so lange möglich ist, als er sich nicht wie unter b) beschrieben registriert hat; danach ist die Nutzung nur mehr wie unter b) beschrieben möglich.

b) Der Lizenznehmer erhält, nachdem er sich auf dem Lernportal des Lizenzgebers mit Benutzernamen und E-Mail-Adresse registriert und den Nutzer-Schlüssel eingegeben hat, Zugang zu der der Lizenz entsprechenden Software.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen erworbenen Nutzer-Schlüssel an einen anderen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Nutzer-Schlüssels erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.

Für die angebotene Software steht eine Reader-Software zur Verfügung. Diese kann auf dem Portal des Lizenzgebers unter der Adresse https://www.meinklett.ch als Web-Applikation mit den jeweils aktuellsten Browser-Versionen namentlich auf Computern mit aktuellen Windows- oder OS-X-Versionen kostenlos genutzt werden.

4. Erlaubte Nutzungsart

Der Lizenznehmer darf die Software für eigene Zwecke auf dem es Lizenzgebers nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten verarbeiten und speichern. Die Nutzung ist entweder online oder über die App möglich und nur einmal zur gleichen Zeit. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers.

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der Software ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der Software durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Die Nutzungslizenz ist zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer keinen weiteren Zugang zur Software. Nach dem Erwerb einer weiteren Lizenz kann er sich jedoch mit seinem Nutzer-Account erneut registrieren.

5. Urheberrecht

Die Software ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die Software gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Nutzer-Schlüssel gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.

Sämtliche anderen Rechte der Software verbleiben beim Lizenzgeber.

• Insbesondere ist das Kopieren, Weitergeben oder Extrahieren der Daten oder von Daten-Elementen verboten. Produktidentifikationen dürfen in keinem Fall entfernt oder verändert werden.

• Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren, zu disassemblieren oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe am Produkt vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmierfehler zu beseitigen.

• Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software aus dem Endgerät zu extrahieren oder auf irgendein externes Gerät oder einen externen Speicher zu kopieren, mit Ausnahme der normalen und bestimmungsgemässen Sicherung des Endgeräts, die ausschliesslich zur bestimmungsgemässen Wiederherstellung verwendet werden darf. Quellcode ist in keinem Fall Vertragsgegenstand, und der Lizenznehmer hat keinerlei diesbezügliche Rechte.

Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.

Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.

6. Drittrechte

Alle innerhalb der Software genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der Software ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel der Software.

7. Meldepflicht

Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.

8. Gewährleistung, Erreichbarkeit, Weiterentwicklung

Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.

Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.

Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die Software verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der Software werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Mängel an der Software, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der Software führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.

9. Haftung

Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)

  • erfolgt die Nutzung der Software auf eigene Gefahr;
  • haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Software oder wegen Zugangsverhinderungen oder -verzögerungen entstehen;
  • ist trotz aktueller Virenprüfung eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen durch Schadsoftware wie z. B. Computerviren ausgeschlossen;
  • übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.

10. Datenschutz

Bei der Verwendung der Software des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers erhoben. Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.

11. Änderungen

Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Lizenznehmer per E-Mail (sofern dem Lizenzgeber die E-Mail-Adresse bekannt ist) sowie auf der Website des Lizenzgebers angekündigt. Sofern der Lizenznehmer nicht innerhalb von 30 Tagen Widerspruch erhebt, werden diese Änderungen Vertragsbestandteil.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.

Baar, 2. März 2020