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Lizenz-Sonderbestimmungen «digiOne»

Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung der digiOne-Ausgabe der Klett und Balmer AG

1. Geltungsbereich

Mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels (die «Lizenz») akzeptiert die Kundin oder der Kunde (der «Lizenznehmer») die hier aufgeführten Lizenz-Sonderbestimmungen.

Diese Lizenz-Sonderbestimmungen für die Nutzung durch einen Lizenznehmer gelten für die Nutzung der jeweiligen digiOne-Ausgabe der Klett und Balmer AG (der «Lizenzgeber»). Die digiOne-Ausgabe wird auf mobilen und/oder stationären Geräten (das «Endgerät») angezeigt. Diese Lizenz-Sonderbestimmungen gelten ergänzend zu den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lizenzgebers, zu finden auf www.klett.ch, die der Lizenznehmer mit dem Einlösen des Nutzer-Schlüssels ebenfalls akzeptiert.

Widersprechen sich Bestimmungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und die AGB des Lizenzgebers, so haben die Regelungen dieser Lizenz-Sonderbestimmungen Vorrang.

Der Lizenznehmer erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das zeitlich beschränkte Recht, die unter dieser Lizenz angebotene digiOne-Ausgabe von einem Server des Lizenzgebers aus auf dem Endgerät zu nutzen. Die zeitliche Beschränkung ist auf der Lizenz vermerkt.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, das Angebot einzustellen. Sollte ein Titel zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes im Webshop des Lizenzgebers und dem Einlösen des zugesandten Codes nicht mehr verfügbar sein, so hat der Lizenznehmer das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises für diesen Titel, wenn innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen die Reklamation schriftlich beim Lizenzgeber erfolgt und wenn der Lizenznehmer beweisen kann, dass er den Nutzer-Schlüssel im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat.

Eine Rückerstattung des Kaufpreises nach dem Einlösen des zugesandten Nutzer-Schlüssels ist in jedem Fall ausgeschlossen, auch wenn das Portal des Lizenzgebers und dessen Speicher durch den Lizenzgeber gelöscht werden oder infolge Software-Updates oder Versionswechsels (namentlich beim Betriebssystem) nicht mehr genutzt werden können.

Der Lizenzgeber und seine Vertragspartner können keine Garantie geben, dass server- und/oder clientbasierte Applikationen auf allen Geräten lauffähig sind.

Ein Ausdrucken oder Kopieren von Texten ist nicht gestattet.

2. Rechtseinräumung gegen Entgelt

Sofern der Lizenznehmer die Lizenz zur digiOne-Ausgabe im Webshop des Lizenzgebers gekauft hat, wird ihm die Nutzung der Lizenz auf dem Portal des Lizenzgebers gemäss diesen Bestimmungen unter der Voraussetzung erlaubt, dass er dem Lizenzgeber das dafür geschuldete Entgelt bezahlt hat.

3. Nutzung

Der Erwerb einer digiOne-Ausgabe erfolgt über den Erwerb einer Nutzungslizenz im Webshop des Lizenzgebers oder bei einem Händler. Mit der Nutzungslizenz erhält der Lizenznehmer für die erworbene digiOne-Ausgabe zusammen mit der Rechnung einen Nutzer-Schlüssel. Dieser berechtigt zum Freischalten der digiOne-Ausgabe auf dem Portal des Lizenzgebers.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, einen erworbenen Nutzer-Schlüssel an einen anderen Nutzer weiterzugeben, vorausgesetzt, der erwerbende Nutzer erhält vom Lizenznehmer ein Exemplar dieser Lizenz-Sonderbestimmungen und erklärt sich an diese gebunden; der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber dafür. Mit der Weitergabe des Nutzer-Schlüssels erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der digiOne-Ausgabe, und an seine Stelle tritt der erwerbende Nutzer als Lizenznehmer gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen.

Bei der Verwendung der digiOne-Ausgabe des Lizenzgebers werden personenbezogene Daten gemäss der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers, abrufbar unter www.klett.ch/datenschutz, erhoben.

4. Erlaubte Nutzungsart

Der Lizenznehmer darf die digiOne-Ausgabe für eigene Zwecke auf dem Portal des Lizenzgebers nutzen und im Rahmen der erlaubten Nutzung generierte Daten nutzen und speichern. Die Nutzung ist online auf einem dedizierten Endgerät (Personal Computer, Tablet oder Smartphone) möglich. Der Internetzugang ist ausschliesslich Sache des Lizenznehmers.

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an der digiOne-Ausgabe ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung für den Eigengebrauch ein. Die Nutzung der digiOne-Ausgabe durch Dritte ist untersagt und ebenso die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verleasen oder Verleihen.

Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, dem Lizenznehmer die Nutzungsberechtigung bei einer Verletzung der Nutzungsbestimmungen oder im Falle einer nicht pünktlichen und nicht vollständigen Bezahlung des Entgelts jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Die Nutzungslizenz ist zeitlich limitiert. Nach Ablauf der Lizenz hat der Lizenznehmer keinen weiteren Zugang zur digiOne-Ausgabe. Nach dem Erwerb einer weiteren Lizenz kann er diese jedoch in seinem Nutzer-Account erneut freischalten und damit reaktivieren. Er kann auf seine Anreicherungen erneut zugreifen, sofern die weitere Lizenz auf seinem Nutzer-Account innerhalb von drei Jahren freigeschaltet wird.

5. Urheberrecht

Die digiOne-Ausgabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschliesslich dem Lizenzgeber zu. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer nur das Recht ein, die digiOne-Ausgabe gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen mit einem gültigen Nutzer-Schlüssel gemäss diesen Lizenz-Sonderbestimmungen zu nutzen.

Sämtliche anderen Rechte der digiOne-Ausgabe verbleiben beim Lizenzgeber.

  • Insbesondere ist das Kopieren, Weitergeben, Extrahieren und Drucken der Daten oder von Daten-Elementen der digiOne-Ausgabe mit Ausnahme von Arbeitsblättern und Kopiervorlagen (vgl. nächsten Absatz) verboten.
  • In die digiOne-Ausgabe integrierte Arbeitsblätter und Kopiervorlagen dürfen ausgedruckt werden. Urhebervermerke, Seriennummern, Wasserzeichen und sonstige Produktidentifikationen auf diesen Elementen dürfen in keinem Fall entfernt oder verändert werden.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die digiOne-Ausgabe zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren, zu disassemblieren oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe am Produkt vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmierfehler zu beseitigen.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die digiOne-Ausgabe aus dem Endgerät zu extrahieren oder auf irgendein externes Gerät oder einen externen Speicher zu kopieren.

Quellcode ist in keinem Fall Vertragsgegenstand, und der Lizenznehmer hat keinerlei diesbezügliche Rechte.

Das Nutzungsrecht erlischt in jedem Fall automatisch und ohne besondere Kündigung, wenn der Lizenznehmer eine Nutzungsbestimmung verletzt.

Auch die Rechte an veröffentlichten, vom Lizenzgeber selbst erstellten Objekten bleiben allein beim Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Elemente wie beispielsweise Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht gestattet.

6. Drittrechte

Alle innerhalb der digiOne-Ausgabe genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der blossen Nennung in der digiOne-Ausgabe ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Bei einigen Produkten kann es aufgrund dem Lizenzgeber nicht zustehender digitaler Veröffentlichungsrechte dazu kommen, dass bestimmte textliche, bildliche oder mediale Elemente nicht angezeigt werden dürfen. Dies gilt nicht als Mangel der digiOne-Ausgabe.

7. Meldepflicht

Sämtliche möglichen Urheberrechts- und Vertragsverletzungen durch Dritte sind dem Lizenzgeber unverzüglich zu melden.

8. Gewährleistung, Erreichbarkeit, Weiterentwicklung

Auf den Transport von Daten über das Internet hat der Lizenzgeber keinen Einfluss. Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs, einschliesslich der Übertragungswege, sowie seiner eigenen Hardware.

Er ist alleine verantwortlich dafür, dass sein Endgerät die vom Lizenzgeber definierten Systemvoraussetzungen erfüllt.

Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass interaktive Vorgänge den Lizenznehmer richtig und rechtzeitig erreichen und dass der Zugang zum Internet zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Lizenzgeber wird sich bemühen, die digiOne-Ausgabe verfügbar zu halten. Der Lizenznehmer hat jedoch keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit. Der Lizenzgeber wird erhebliche Störungen der Verfügbarkeit schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen an der digiOne-Ausgabe werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

Mängel an der digiOne-Ausgabe, die zu einer Störung des vertragsgemässen Gebrauchs der digiOne- Ausgabe führen, werden vom Lizenzgeber nach Kenntnisnahme des Mangels so rasch wie möglich behoben.

Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die digiOne-Ausgabe zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen.

9. Notizen und Kommunikationsinhalte des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer kann in seiner digiOne-Ausgabe Notizen schreiben und über die Gruppenfunktion mit anderen Personen innerhalb der digiOne-Ausgabe kommunizieren. Notizen und Kommunikationsinhalte, die der Lizenznehmer in seiner Lizenz der digiOne-Ausgabe anbringt, werden auf dem Server des Lizenzgebers gespeichert und können durch den Lizenznehmer abgerufen werden. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung für die Archivierung und für die Verfügbarkeit dieser Informationen.

Es ist alleinige Sache des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Anreicherungen Drittrechte (insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu beachten. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.

Der Lizenznehmer kann in seiner Lizenz der digiOne-Ausgabe Online-Links (beispielsweise zu Webseiten und Dokumenten) zu seinen Anreicherungen setzen. Diese Links werden auf einem Server des Lizenzgebers gespeichert. Die Inhalte der Links selber werden aus rechtlichen Gründen ausschliesslich auf einem Server des Lizenznehmers oder eines Dritten gespeichert. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für den Inhalt, die Verfügbarkeit, die Verbreitung und die Archivierung dieser textlichen, bildlichen oder medialen Informationen. Für Verletzungen der Rechte Dritter haftet einzig der Lizenznehmer.

11. Haftung

Jede Haftung für Schäden und Datenverluste, welche dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der digiOne-Ausgabe oder der Online-Links in der digiOne-Ausgabe entstehen, wird im gesetzlich grösstmöglichen Umfang wegbedungen. Insbesondere (aber ohne Einschränkung)

  • erfolgt die Nutzung der digiOne-Ausgabe auf eigene Gefahr;
  • haftet der Lizenzgeber nicht für Schäden, die aus der Nutzung der digiOne-Ausgabe oder wegen Zugangsverhinderungen oder -verzögerungen entstehen;
  • ist trotz aktueller Virenprüfung eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen durch Schadsoftware wie z. B. Computerviren ausgeschlossen;
  • übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Wenn dem Lizenzgeber potenziell oder tatsächlich schädigende Inhalte bekannt werden, behält er sich ausdrücklich vor, Teile oder die gesamte digiOne-Ausgabe umgehend und wenn nötig ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Lizenzgeber aus einer Verletzung dieser Lizenz-Sonderbestimmungen entstehen. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jede Vertragsverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen.

12. Datenschutz

Der Lizenzgeber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie der jeweils publizierten Datenschutzerklärung unter www.klett.ch/datenschutz.

13. Änderungen

Der Lizenzgeber behält sich vor, diese Lizenz-Sonderbestimmungen im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen des Angebotes des Lizenzgebers oder festgestellten Regelungslücken zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen dieser Bedingungen bewirken eine Änderung der AGB des Lizenzgebers. Sowohl die aktuellen AGB als auch die aktuellen Lizenz-Sonderbestimmungen werden auf www.klett.ch publiziert.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Zug.



Baar, 02. März 2020

Klett und Balmer digiOne® ist eine geschützte Marke.